Kfz-Versicherungswechsel ist bis zum 30. November möglich

Steigende Energiekosten, höhere Mietpreise, teurere Lebensmittel – gegen viele Preissteigerungen, die die Haushaltskasse zunehmend belasten, ist man einfach machtlos. Tatenlos bleiben muss man jedoch nicht, wenn es um die Kfz-Versicherung geht. Bis zum 30. November 2013 kann man seine laufende Versicherung kündigen und einen günstigeren Vertrag bei einer anderen Versicherung abschließen.


KFZ-Versicherung


Sparfüchse nutzen KFZ-Versicherungsvergleiche

Pfiffige Sparfüchse, die sicher sein möchten, nicht zu viel Geld für ihre Autoversicherung zu bezahlen, machen sich derzeit schlau und vergleichen die Preise der Anbieter von Autoersicherungen. Die Kündigung des alten Vertrages muss bis zum 30.11. erfolgen. Das Kündigungsschreiben sollte rechtzeitig – und am besten per Einschreiben mit Rückschein – auf den Weg gebracht werden. Kündigen sollte man jedoch erst dann, wenn man einen neuen Vertrag abgeschlossen hat. Denn Versicherer dürften Verträge bei der Teilkasko und bei der Vollkasko auch ablehnen. Und vor einem Versicherungswechsel sollten Autobesitzer unbedingt auch genau überprüft haben, ob der neue Versicherer den alten Vertrag im gleichen Umgang akzeptiert wie der momentane Anbieter.

Hier können Sie einen kostenlosen KFZ-Versicherungsvergleich durchführen

Handeln sollte man ähnlich wie beim Kauf eines neuen Autos, eines Fernsehers, einer Heimkino-Anlage oder bei anderen großen Anschaffungen: Es sollten immer mehrere Angebote einholt werden und die Leistungen genau verglichen werden. Billiger kann durchaus ebenso gut sein – aber es kann gerade bei Versicherungen auch bedeuten, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden. Rabatte, die viele Versicherer anbieten, wenn zum Beispiel auch eine Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung bestehen, fallen bei einem neuen Anbieter zum Beispiel weg. Deshalb sollte genau gerechnet werden. Auch Sondereinstufungen gehen nicht automatisch auf den neuen Versicherer mit über.

Teilkasko oder Vollkasko Autoversicherung?

VersicherungsvergleichVollkasko oder Teilkasko? Ohne, mit niedriger oder mit hoher Selbstbeteiligung? Wer einen neuen Vertrag abschließt, sollte sich vorher ausreichend Gedanken machen und informieren. Gerade bei der Selbstbeteiligung lohnt es sich, zweimal hinzuschauen und zu rechnen. Denn oft sind die Prämienunterschiede zwischen den unterschiedlichen Stufen so gering, dass es sich für den Verbraucher kaum lohnt, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen.

Das Ende des Versicherungsjahres ist zeitgleich mit dem Kalenderjahr. Wer seine Kfz-Versicherung zum 30.11. kündigt, hat trotz dieser Kündigung bis zum Jahresende weiter einen Versicherungsschutz. Zum 1. Januar 2013 muss aber unbedingt eine neue Autoversicherung abgeschlossen werden. Für einen Wechsel der Versicherung braucht man den Kfz-Schein, den Führerschein, die letzte Beitragsrechnung und den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs.

Das Abwerbegeschäft der Versicherungen boomt in diesen Wochen, ein Verischerungsvergleich – zum Beispiel über einen Online-Tarifrechner – lohnt sich also derzeit allemal. Übrigens besteht auch ein Sonderkündigungsrecht nach dem Stichtag. Nämlich dann, wenn der Versicherer Tarifänderungen für das kommende Jahr erst danach bekannt gibt.

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Autor: Oliver